Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes Anfang 2013 sind Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Patienten Auskunft zu geben, wenn diese nach möglichen Behandlungsfehlern fragen.
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes Anfang 2013 sind Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Patienten Auskunft zu geben, wenn diese nach möglichen Behandlungsfehlern fragen.