Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur stadtärzte marketing e. K., Inh. Cosima Menzefricke, nachfolgend Agentur genannt und ihrem Auftraggeber. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, die im kreativen und künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist.

§ 2 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei allen Aufträgen, die die Leistungen der Agentur umfassen, ausschließlich die Agentur einzusetzen. Sollte die Agentur aus zeitlichen oder sonstigen Gründen nicht an dem Auftrag mitwirken können, so teilt sie dies dem Auftraggeber mit, bevor ein entsprechender Auftrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber geschlossen wird. Dem Auftraggeber steht es in diesem Falle frei einen anderen Experten auf diesem Gebiet für das spezielle Einzelprojekt einzusetzen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur über die Zielvorgaben und Zielvorstellungen umfassend zu informieren. Sollte die Agentur die erhaltenen Informationen als nicht ausreichend und unspezifiziert erachten, so teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit der Bitte um Erhaltung entsprechender Informationen mit.
  3. Der Auftraggeber ist für Inhalte, wie Texte und Bilder, die von stadtärzte marketing e.K. für seine Darstellung verwendet werden selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich bei der Einstellung von Inhalten und sonstigen Nutzerbeiträgen die jeweils geltenden Gesetze zu beachten.

§ 3 PFLICHTEN DER AGENTUR

  1. Die Agentur verpflichtet sich vor Unterzeichnung des Auftrags zur Prüfung, ob die Umsetzung des Auftrages nach Vorgabe und Vorstellung des Auftraggebers realisierbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so zeigt die Agentur dies dem Auftraggeber vor Unterzeichnung des Auftrages an. In diesem Fall steht es dem Auftraggeber frei, einen anderen Experten zur Auftragsdurchführung zu beauftragen.
  2. Die Agentur erbringt die vertragsgemäßen Leistungen für den Auftraggeber nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
  3. Um den Auftrag durchzuführen, kann die Agentur Mitarbeiter einsetzen. Die Führung und Kontrolle dieser Mitarbeiter obliegt ausschließlich der Agentur.

§ 4 VERGÜTUNG/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB berechnet werden.
  2. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar.
  3. Die Agentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
  4. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
  5. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
  6. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschreitung von mehr als 10 Prozent wird ein ergänzendes Angebot vorgelegt. Weitere Fremdkosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkosten wie Ausdrucke und Kopien, Kurierfahrten sowie „Vor-Ort-Service“ werden gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Agentur.
  8. Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch die Agentur zu vertreten ist.
  9. Die Änderung von Entwürfen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  10. Die Agentur ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fremdanbieters.
  11. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
  12. Rechnung von der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
  13. Bei allen Druckaufträgen behält sich die Agentur Mehr- oder Minderlieferungen von 10 Prozent der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.

§ 5 EIGENTUM, AUFBEWAHRUNG, RÜCKGABE

  1. An den Arbeiten der Agentur werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Materialien hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
  3. Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von der Agentur verändert werden.
  4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  5. Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, an Daten oder sonstigen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur schriftlich anerkannt sind.
  7. Können die Leistungen der Agentur erst nach Fertigstellung anderer Leistungen im Auftrag, spätestens aber bei der Gesamtabnahme oder Fertigstellung des Auftrags, insbesondere auf ihr mangelfreies Zusammenwirken mit anderen Leistungen überprüft werden, kann eine Abnahme bzw. Überprüfung der Leistungen der Agentur bis zu diesem Zeitpunkt hinausgeschoben werden.

§ 6 HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Haftung wegen Mängeln und Pflichtverletzungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Agentur haftet nur für Schäden, die die Agentur selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren.
  3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
  4. Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
  5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen (insbesondere Texte, Fotos und sonstige Visuals) berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  6. Die von der Agentur gelegten Links auf der eigenen Website des Auftraggebers haben inhaltlich nichts mit der Meinung der Agentur zu tun. Für deren Inhalte lehnt die Agentur aber auch jegliche Haftung ab.
  7. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Fertigstellung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk (die Webseiten etc.) als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  8. Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
  9. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er die Agentur von der Haftung frei.
  10. Die Agentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
  11. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
  12. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
  13. Von der Agentur infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.
  14. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur druckreif zurückzugeben. Die Agentur haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  15. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Auftraggebers.
  16. Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

§ 7 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

  1. Die Arbeiten/Werke von der Agentur (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von der Agentur erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von dieser weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  2. Bei Verstoß gegen § 7 Ziff. 1 hat der Auftraggeber der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  3. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat stadtärzte marketing e.K.
  4. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  6. Die Agentur hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  7. Werke, die von der Agentur entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Regelung.
  8. Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

§ 8 KONKURRENZSCHUTZ, KUNDENSCHUTZ, DATENSCHUTZ

  1. Der Agentur steht es frei, Aufträge auch von Dritten anzunehmen; sie ist insoweit nicht von dem Auftraggeber abhängig.
  2. Die Agentur akzeptiert grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Auftraggeber, Produkte oder Hersteller tätig zu werden.
  3. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen werden von der Agentur im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.
  4. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  5. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen werden von der Agentur im Rahmen der für Agenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.

§ 9 LIEFERTERMINE

  1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
  2. Lieferschwierigkeiten der Lieferanten der Agentur, höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder berechtigen die Agentur, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die Agentur an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
  3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Auftraggeber bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, ist die Agentur zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem die Agentur auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Die Agentur wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.

§ 10 VERSAND UND VERPACKUNG

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter der Agentur bzw. deren Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versendet die Agentur nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Auftraggeber über.
  3. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an die Agentur trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an die Agentur.

§ 11 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

  1. Die Agentur und der Auftraggeber haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch diese Schriftformklausel kann nur durch entsprechende schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
  2. Alle Aufträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  3. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Standort der Agentur.
  4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt automatisch eine solche Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gewollt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen bereits bestehende Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, die in der Vergangenheit geschlossen wurden. Auch für bereits laufende Aufträge sind die Regelungen dieser Vereinbarung anwendbar.

Hamburg, 2016
Cosima Menzefricke, Inhaberin  face it medical

UnterschriftCM